Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen der osterchrist druck und medien GmbH

I. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im kaumännischen Verkehr.

Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Kunde widerspricht. Abweichende Regelungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.
Einer Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.


II. ANGEBOT

1. Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindliche Angebote gekennzeichnet.

2. Von uns im Angebot genannte Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden.

3. Geringfügige technisch bedingte und dem Kunden zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten.

4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Datenträgern und anderen der Vertragsanbahnung dienenden Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


III. PREIS UND ZAHLUNG

1. Angegebene Preise gelten ab unserem Geschäftssitz. Die gesetzliche MwSt. sowie Verpackung und Fracht-, Porto- und sonstige Versandkosten sowie die Kosten etwaiger Versicherungen sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden separat berechnet.

2. Veranlasst der Kunde nachträglich Änderungen bzw. Erweiterungen des Auftrags, so werden die hierfür erforderlichen Aufwendungen einschließlich des dadurch veranlassten Maschinenstillstandes gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch die Wiederholung von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per FTP, ISDN).

4. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

5.  Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche und aus Beweisgründen schriftlich abzuschließende Vereinbarung getroffen wird.

6. Wechsel und Schecks müssen von uns nicht angenommen werden. Nehmen wir sie an, gelten sie erst mit Einlösung als Zahlung. Diskont und Wechselspesen müssen vom Kunden sofort bar bezahlt werden. Die Einrede der Stundung aus dem Wechsel ist ausgeschlossen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns und unseren Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

7. Zahlungen haben mangels anderweitiger Vereinbarungen binnen 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Eine etwaige Gewährung von Skonto bezieht sich nicht auf Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sowie Kosten etwaiger Versicherungen.

8. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden aufgrund ausstehender Lieferungen aus anderen Aufträgen ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig.

9. Eingehende Zahlungen verrechnen wir in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, älteste Forderung. Der Kunde verzichtet auf das Wahlrecht des § 366 BGB.

10. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten bzw. die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde sich mit der Zahlung von Lieferungen und Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.

11. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund (§ 649 Satz 1 BGB), so hat er die bis zur Beendigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten. Ferner ist er dann verpfl ichtet, eine pauschale Vergütung
in Höhe von 15 % des nicht ausgeführten Teils der Auftragssumme als Schadensersatz zu bezahlen.
Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Geltendmachung eines im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch uns ist nicht ausgeschlossen.


IV. PREISÄNDERUNGEN

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach — ohne das wir dies zu vertreten hätten — bis zur Fertigstellung der Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.


V. LIEFERUNG. LEISTUNG UND FRISTEN

1. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

2. Liefer- bzw. Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Kunden ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

3. Die Einhaltung der Frist zur Lieferung bzw. Leistung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögerte oder die Behinderung zu vertreten hat.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versand- bzw. Leistungsbereitschaft mitgeteilt wurde.

4. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

5. Sollten wir in Liefer- bzw. Leistungsverzug geraten, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Der Kunde kann die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

6. Eine Haftung unsererseits für Verzugsschäden infolge gewöhnlicher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

7. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden, auch wenn wir die Versandkosten übernommen haben sollten.

8. Der Kunde ist verpflichtet, äußerlich erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung beim Empfang der Lieferung auf dem Transportbrief zu vermerken und uns sowie dem letzten Frachtführer unverzüglich schriftlich zu melden. Gehen wir aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung unserer Ansprüche gegenüber der Versicherung verlustig, so hat der Käufer sämtliche Kosten der Schadensbehebung der transportbeschädigten Ware zu tragen.


9. Uns steht an den vom Kunden angelieferten Datenträgern, Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.


VI. ANNULIERUNGSKOSTEN

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen tatsächlichen höheren Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


VII. HÖHERE GEWALT

Die Liefer- bzw. Leistungsfrist verlängert sich bei Krieg, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen und bei sonstigen Fällen höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer der Störung, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. der Erbringung unserer Leistung von Einfluss sind.
Diese Fälle berechtigen den Kunden erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn ihm ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann; andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Kunden ist jedoch frühestens 4 Wochen nach Eintritt der vorbezeichneten Ereignisse möglich.
Dies gilt auch im Falle nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstlieferung durch Zulieferanten. Ist die Erfüllung eines Auftrags von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung von dritter Seite abhängig, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungszeiten entsprechend zu verlängern, sofern wir selbst
nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurden und dies nicht zu vertreten haben sowie ein entsprechendes Deckungsgeschäft nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich war.
Eine Haftung unsererseits in allen vorbezeichneten Fällen ist ausgeschlossen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.


VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung vor.

2.Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Softwarerechte sowie eventuell mitübertragene weitere Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden — insbesondere bei Zahlungsverzug — sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt, soweit nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

5. Ferner behalten wir uns unser Eigentum an allen Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor.
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und ihm vereinbarten Preises (inkl. MwSt.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.

6. Bei Be- oder Verarbeitung bzw. Umbildung in unserem Eigentum stehender Lieferungen oder Leistungen sind wir als Hersteller i.S.d. § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Stadium der Be- bzw. Verarbeitung unser Eigentum an den Erzeugnissen.
Sofern Dritte an der Be- bzw. Verarbeitung beteiligt sind, ist unser Eigentum auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt erfolgten Lieferung oder Leistung beschränkt, wobei das so erworbene Eigentum ebenfalls als Vorbehaltseigentum besteht.

7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter an unseren Eigentumsvorbehalt unterliegenden Liefergegenständen hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung unseres Hauses beeinträchtigten Dritten freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen — soweit diese noch nicht beglichen sind — um mehr als 20% übersteigt.


IX. REKLAMATIONEN UND GEWÄHRLEISTUNG

1. Voraussetzung für das Bestehen von Gewährleistungsrechten des Kunden ist, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. HGB ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. nsbesondere gilt dies für die Vertragsgemäßheit der Lieferung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.

2. Die Gefahr von Fehlern geht mit der Druckreife- oder. Fertigungsreiferklärung bzw. Weiterverarbeitung der gelieferten Ware auf den Kunden über.
Dies gilt nicht, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreife- oder Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang bzw. bei der Weiterverarbeitung entstanden sind oder erkannt werden konnten. Gleiches gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen.

3. Offensichtliche Mängel der Leistung sind innerhalb einer Woche nach Erhalt derselben in Textform mitzuteilen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung
von Ansprüchen wegen Mängeln ausgeschlossen.

3. Berechtigten Beanstandungen des Kunden verpflichten uns nach nach unserer Wahl - unter Ausschluss anderweitiger Ansprüche - zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Dies bis zur Höhe des Auftragswertes.
Dies gilt nicht, wenn wir eine unsererseits zugesicherte Eigenschaft
fehlt oder uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Gleiches gilt im Falle einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung.
Wenn sich auch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verzögert, nicht erfolgt oder wiederholt misslingt, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Hierüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, des Kunden, beschränken sich auf maximal 10 % des Wertes der mangelhaften Leistung. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Ebensowenig gilt die Beschränkung, wenn wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften, Ebensowenig wenn wir arglistig gehandlet, oder eine Garantie gegeben haben.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. Sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Mit vorstehenden Einschränkungen sind sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung oder Leistung abgegolten.

4. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, dass diese für den Kunden ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt bzw. Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

6. Im Falle von Beschaffenheitsabweichungen eingesetzter Materialien beschränkt sich unser Haftung bis zur Höhe unserer eigenen Ansprüche gegen unseren jeweiligen Zulieferer. Diesenfalls sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden Auftraggeber abtreten.
Demgegenüber haften wir, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht Verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung
obliegt allein dem Kunden. Wir sind zur Anfertigung einer Kopie berechtigt.

8. Technisch bzw. drucktechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 % und unter 2.000 kg auf 15 %.

9. Rückgriffsansprüche des Kunden  gegen uns gemäß § 478 BGB können nur insoweit erhoben werden, als der Kunde mit seinem Vertragspartner keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.

10. Soweit der Kunde Lohnveredelungsarbeiten oder eine Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen beauftragt,
haften wir nicht für dadurch verursachte Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses. Dies gilt nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.


X. HAFTUNG

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

2. Für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gelten die gleichen Vereinbarung..

3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung durch uns. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

4.Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.


XI. VERJÄHRUNG

Sach- und Rechtsmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten, sofern nicht das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs. 1 BGB oder 634 a) Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, ferner, wenn wir eine Garantie abgegeben haben. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt.


XII. HANDELSBRAUCH

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.


XIII.  MATERIALIEN; GEGENSTÄNDE UND ARCHIVIERUNG

1. Von uns eingesetzten Betriebsgegenstände, bspw. Druckplatten,Stehsätze o.ä. bleiben, auch wenn wir diese gesondert berechnen, unser Eigentum und sind daher nicht an den Kunden zu übergeben.

2. Dem Kunden zustehende bzw. gehörende Gegenstände, insbesondere Vorlagen, Rohstoffe, Materialien, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse,
Daten und Datenträger verwahren wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen

3. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt, sind, bis zum Auslieferungstermin sorgsam behandelt. Für Beschädigungen oder Verlust haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde dies selbst zu veranlassen.

4. Jedwede vom Kunden beizustellende Materialien oder Gegenstände hat uns dieser frei Haus und auf seine Gefahr zur Verfügung zu stellen.

6. An sämtlichen sich in seinem unserem Besiz befindlichen Materielien bzw. Gegenständen des Kunden haben wir
ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.


XIV. PERIODISCHE ARBEITEN

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat aus Beweisgründen schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere steht uns das Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn der Kunde mit Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät.


XV. SCHUTZRECHTE DRITTER

1. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Er verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
Der Kunde stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster durch uns zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluss einer Produktion erfolgen. Wir sind berechtigt, an geeigneter Stelle der Druckerzeugnisse oder Werbemittels einen dezenten Hinweis in Form auf die Erstellung durch uns anzubringen.

2. Alle durch uns erbrachten Leistungen darf der Kunde nur unter Beachtung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen und nur, soweit dem Kunden Nutzungsrechte daran ausdrücklich einräumt wurden, verwenden.


XVI. SONSTIGES

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Es gilt ausschließlich deutsches unvereinheitlichtes Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
Die Bestimmungen des Wiener UN-Ubereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


XVII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse unser
Geschäftssitz.

Stand Juli 2011

Copyright 2024. Alle Rechte vorbehalten
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

user_privacy_settings

Domainname: osterchrist.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: osterchrist.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

PHPSESSID

Domainname: osterchrist.de
Ablauf: Nach Ende der Sitzung
Speicherort: Cookies
Beschreibung: Speichert technisch notwendige Informationen über die laufende Sitzung

csrf_https-contao_csrf_token

Domainname: osterchrist.de
Ablauf: Nach Ende der Sitzung
Speicherort: Cookies
Beschreibung: Wird angelegt, um CSFR Angriff auf die laufende Sitzung zu blockieren.
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close